Autor Thema: Forexsteuerabgaben  (Gelesen 7139 mal)

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Forexsteuerabgaben
« am: September 07, 2010, 17:32:08 pm »
Moin,

bzgl. der Steuerabgaben auf Forex, habe ich eine Frage..

Spielen wir mal einen Fall durch..
Ich bin deutscher Staatsbürger und trade bei einem z.B. Maltesischen Broker.(fxpro)
Nehmen wir an ich eröffne ein Konto und zahle per Banküberweisung oder Kreditkarte von meinem deutschen Konto ein.
Nun trade ich ca. 5 Jahre und möchte mir (wenn es gut lief) Gewinne auszahlen.
Bei einer Auszahlung in Deutschland müsste ich 25% Abgeltungssteuer abdrücken.

Wie sieht es aus, wenn ich mir für Malta Visum "besorge" (lt. meiner Info 150k € auf einem maltesischen Bankkonto notwendig) und dort hinziehe. Zahlt der Broker auf mein maltesisches Konto aus? Kann ich die Auszahlung per meltesischen Recht "versteuern"? Kennt jemand zufällig den Steuersatz für Forex Kapitalerträge?

Besteht auch die Möglichkeit über eine Firma, die man extra in Malta für's traden gründet die Ein und Auszahlung laufen zu lassen? Müsste man dazu in Malta leben?
...
Mir geht es hier nicht um Steuerhinterziehung. Mir geht es um legale Optionen..

Vielleicht ja jemand ein paar infos :-)

Danke
sly

« Letzte Änderung: September 07, 2010, 17:34:39 pm von slykyn »
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Forexsteuerabgaben
« am: September 07, 2010, 17:32:08 pm »

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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #1 am: September 07, 2010, 18:02:33 pm »
Wieso Malta und nicht gleich nach Dubai oder Zypern ziehen, wo es keine (Kapital)Steuern gibt ?  8)
 Dein Konto kannst du dann bei fxpro behalten.

Zitat
Nun trade ich ca. 5 Jahre ...Bei einer Auszahlung in Deutschland müsste ich 25% Abgeltungssteuer abdrücken

Du mußt jährlich deine Gewinne hier versteuern, auch wenn du nichts von deinem Konto abziehst. Hat mit Auszahlung nicht zu tun.

Zitat
Zahlt der Broker auf mein maltesisches Konto aus?

Ja, wenn du umziehst und eine neue Adresse und Bankverbinung dort hast, zahlt er dort aus. Manche Broker wollen noch eine Bescheinigung, dass das alte Referenzkonto aufgelöst wurde.


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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #2 am: September 07, 2010, 18:06:18 pm »
also wie ich sehe hast du scheinbar total falsche informationen

1) Reise und Abreitsplatzfreiheit in der EU, falls es dir noch keiner gesagt hat, Malta ist in der EU, sonst gäbs dort auch keinen euro
2) fx pro ist in zypern, also wirst auf malta wohl nix damit anfangen
3) auch zypern ist in der eu
4) dort wo du deinen lebensmittelpunkt hast zahlst du steuern
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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #3 am: September 07, 2010, 18:23:02 pm »
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4) dort wo du deinen lebensmittelpunkt hast zahlst du steuern

Das ist der springende Punkt. Der naheliegenste Staat, der Kursgewinne auf Investitionen mit Privatvermögen nicht versteuert, ist die Schweiz. Den Lebensmittelpunkt dorthin zu verlagern, ist vergleichsweise einfach (Freizügigkeitsabkommen mit der EU).

Die Steuergesetzgebung in diesem Punkt zu ändern, dürfte schwierig werden, weil das Volk in der Schweiz hier zustimmen muß!
« Letzte Änderung: September 07, 2010, 18:27:02 pm von boatman »

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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #4 am: September 07, 2010, 18:41:32 pm »
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4) dort wo du deinen lebensmittelpunkt hast zahlst du steuern

Das ist der springende Punkt. Der naheliegenste Staat, der Kursgewinne auf Investitionen mit Privatvermögen nicht versteuert, ist die Schweiz. Den Lebensmittelpunkt dorthin zu verlagern, ist vergleichsweise einfach (Freizügigkeitsabkommen mit der EU).

Die Steuergesetzgebung in diesem Punkt zu ändern, dürfte schwierig werden, weil das Volk in der Schweiz hier zustimmen muß!

1. Es kommt auf den Wohnort an, von Nord/Westdeutschland aus sind B, Lux und NL näher und haben SEHR interessante Bedingungen. Gleiches gilt für Südtirol!
2. Es kommt auf den Wohnort an, manche Kantone in der Eidgenossenschaft sind brutal, man kann zum gewerbsmässigen Wertschriftenhändler gestempelt werden d.h. volle Steuerpflicht UNNNNNNNND volle Sozialversicherungspflicht  (9,5%) OHNE Obergrenze.
3. Musst man in D nicht 25% AAbgeltungssteuer PLUS Soli/KiSt zahlen??

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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #5 am: September 07, 2010, 18:41:57 pm »
Ich glaube, diese Frage kann man Dir hier nicht seriös beantworten, zumal die Beantwortung solcher Fragen den Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern vorbehalten ist. Der für seine Verhältnisse geradezu ausufernde Beitrag vom Forexler bringt eine wichtige Sache auf den Punkt: Dort, wo Du Deinen gewöhnlichen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort bist Du steuerpflichtig. Solltest Du allerdings einen Wegzug aus Deutschland in Betracht ziehen, dann lass Dir gesagt sein, dass es so etwas Tolles wie ein AStG, das Außensteuergesetz gibt, wo sich der Fiskus das Recht vorbehält, sofern Du weiteres Vermögen besitzt, die stillen Reserven zu besteuern ...... was ich sagen will, das deutsche Steuersystem ist so komplex, dass Dir Deine oben gestellten Fragen auch ein Steuerberater nicht in 10 Minuten beantworten kann. Von daher .... wenn Du das ernstlich in Erwägung ziehst, lass Dich von den o. g. Berufsgruppen beraten ... vor allem kannst Du dann jemanden auf Schadenersatz verklagen, wenn die Auskunft falsch war  :welldone: :beer: :-"
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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #6 am: September 07, 2010, 19:24:48 pm »
wo sich der Fiskus das Recht vorbehält, sofern Du weiteres Vermögen besitzt, die stillen Reserven zu besteuern

wie gut das ich kein deutscher bin, also mal ehrlich, das meinst du nicht ernst oder?
auf sparbuch steuern, ja zahlst du, auf andere veranlagungsformen auch

aber du zahlst keine steuern für das was du unter dem kopfpolster hast
das eu steuerrecht für die besteuerung ist recht einfach, LEBENSMITTELPUNKT.
wenn du ein sparbuch hast ist es klar, das du für die zinsen dort kest zahlst, dies ist mit dem doppelbesteuerungsabkommen gedeckelt

aber, was auf alle fälle flasch ist, dass du in der eu länder mit attraktiven steuern findest
ausserdem, wer vom forex handel leben kann, der hat diese fragen schon längst mit einem steuerberater durchgesprochen
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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #7 am: September 07, 2010, 20:09:14 pm »
verstehe verstehe. weitestgehend zumindest (forexlers letzter beitrag ist in mir unbekannter grammatik verfasst) ;-) .. nicht bös gemeint.
danke aufjedenfall für eure antworten.

bezüglich der abgeltungssteuer.. diese muss jährlich abgeführt werden, auch wenn ich nichts auszahle von meinen gewinnen?  das würde bedeuten, dass ich bei 10k profit 2,5k profit auszahlen muss um die abgeltungssteuer zahlen zu können?

danke
« Letzte Änderung: September 07, 2010, 20:11:41 pm von slykyn »
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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #8 am: September 07, 2010, 20:33:55 pm »
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das würde bedeuten, dass ich bei 10k profit 2,5k profit auszahlen muss um die abgeltungssteuer zahlen zu können?
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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #9 am: September 07, 2010, 23:52:48 pm »
Kine Übersicht über die Spekusteuer -  nicht alles stimmt ganz, z.B. die 0% in der Schweiz (beim Daytrading, wie es hier schon oben stand). Auch in Holland sind es meines Wissens keine 0%.


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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #10 am: September 08, 2010, 07:48:57 am »
Holland: 1,2 % auf das eingesetzte Kapital, I 12,5 % --aber nur auf Positionen, die länger als 3 Tage gehalten wurden.

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« Antwort #11 am: September 08, 2010, 08:03:36 am »
man sollte halt nicht blind kopieren
diese tabelle gilt NUR für aktien, optionen und anleihen, hat mit forex aber gar nix am hut
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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #12 am: September 08, 2010, 09:01:19 am »
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man sollte halt nicht blind kopieren
diese tabelle gilt NUR für aktien, optionen und anleihen, hat mit forex aber gar nix am hut

Da mußt du die Ausnahmen schon benennen. In den meisten Ländern werden nämlich bei Kapitaleinkünften keine Unterschiede gemacht zw. Forex und Aktien usw.  - wie zB. in D. ;-)

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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #13 am: September 08, 2010, 09:20:19 am »
die tabelle ist aus österreich und nicht aus allemanien. wurde von wifo vor einiger zeit mal zusammengetragen.
aber es in ziemlich allen eu staaten eine ausnahme woher kapitaleinkünfte kommen, so auch bei unseren nordländern
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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #14 am: September 15, 2010, 12:55:13 pm »
Hallo Steuerzahler,

ich habe vorhin mit meinem nicht unwitzigen StB telefoniert, weil ich wissen wollte, wo die Forexergebnisse in die Formulare für die St-Erklärung 2009 eingetragen werden sollen. Ergebnis: es gibt keine Rubrik dafür. Folgerung meines StB: "Dann gehen wir einfach davon aus, dass solche Einkünfte steuerfrei sind - wo nix eingetragen werden kann, da nix Steuer!" ;) ;) ;)

Genial, gelle?
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(aktueller chronobiologischer Erkenntnisstand)

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Antw:Forexsteuerabgaben
« Antwort #14 am: September 15, 2010, 12:55:13 pm »



 


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