Autor Thema: Forexsteuerabgaben  (Gelesen 7139 mal)

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Re: Forexsteuerabgaben
« Antwort #90 am: November 21, 2011, 23:51:09 pm »
Ich würde sagen das sobald man mit Forex so viel Geld verdient das sich der ganze Stress
(ja manchmal ist es auch Stress) lohnt, man nicht am Finanzamt vorbei kommt.
Nicht im der Schweiz und schon gar nicht in D.
So bin ich froh an dem Tag wenn ich ein Teil meines Forex Gewinns an den Deutschen Staat zahlen muss
damit er neue Kindergärten baut (oder Kriege führt oder 'Revolutionäre' unterstützt) wie auch immer
denn dann habe ich es geschafft  :beer:

 

Forexfabrik

Re: Forexsteuerabgaben
« Antwort #90 am: November 21, 2011, 23:51:09 pm »

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Re: Forexsteuerabgaben
« Antwort #91 am: November 22, 2011, 07:57:09 am »
oder sich angie sich einfach nur ne schönheitsop leisten kann  ;)

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Re: Forexsteuerabgaben
« Antwort #92 am: Februar 18, 2012, 14:53:32 pm »
Da sich anscheinend viele nicht darüber im Klaren sind:

Zitat
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können natürliche Personen oder bestimmte Unternehmen beantragen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt wurden. Zu diesem Personenkreis zählen in den meisten Fällen Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Bei Unternehmen und nicht-natürlichen Investoren können weitere Gründe vorliegen.
-Wikipedia

Zitat
Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt für maximal drei Jahre. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung, wenn Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und alle Einkünfte zusammen so gering sind, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.
-Wikipedia

Zitat
In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag, der gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG ab 1. Januar 2009 7.834 Euro sowie gemäß § 52 Abs. 41 EStG ab 1. Januar 2010 8.004 Euro beträgt. Für Österreich wird der Grundfreibetrag in § 10 des Einkommensteuergesetzes geregelt.[2]
-Wikipedia

Zitat
Solange zusätzliche Kapitalerträge nach dem Einkommensteuertarif günstiger besteuert werden als nach dem Abgeltungsteuertarif - solange also Ihr Grenzsteuersatz unter 25 % liegt -, lohnt sich die Option zur freiwilligen Besteuerung nach dem Grund- bzw. Splittingtarif.

Ein Grenzsteuersatz von 25 % wird 2010 bereits mit einem zu versteuernden Einkommen von € 15.700 bzw. € 31.400 (Grundtarif/Splittingtarif) erreicht. Bei der Prüfung, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen über diesen Grenzen liegt, müssen Sie Ihre Kapitaleinkünfte mitzählen.

Also bis ca. 16.000€ Gewinn (wenn ihr reine Trader seid und sonst keine Einkünfte habt) könnt ihr z.T. ordentlich Steuern sparen.

Forexfabrik

Re: Forexsteuerabgaben
« Antwort #92 am: Februar 18, 2012, 14:53:32 pm »



 


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