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Autor Thema: Trading im Kundenauftrag = Bank?  (Gelesen 980 mal)

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Trading im Kundenauftrag = Bank?
« am: Juli 16, 2010, 10:38:01 am »
Moin,
ich habe da mal eine Frage:
Sollte x im Auftrag vom $ am Forex handeln, was für Auflagen muss x erfüllen?

Gewerbe anmelden & was noch?
Untersteht man der Finanzaufsicht ? (Da man fast eine Bank darstellt)
Wird ein Maklerschein benötigt?

Danke für die Antworten

Gruß

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Forexfabrik

Trading im Kundenauftrag = Bank?
« am: Juli 16, 2010, 10:38:01 am »

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Antw:Trading im Kundenauftrag = Bank?
« Antwort #1 am: Juli 16, 2010, 11:09:22 am »
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Moin,
ich habe da mal eine Frage:
Sollte x im Auftrag vom $ am Forex handeln, was für Auflagen muss x erfüllen?

Gewerbe anmelden & was noch?
Untersteht man der Finanzaufsicht ? (Da man fast eine Bank darstellt)
Wird ein Maklerschein benötigt?

Danke für die Antworten

Gruß

Hier muß man klar unterscheiden. Wenn man für andere handelt, diese anderen irgendwo ein Konto in ihrem eigenen Namen haben, benötigt man lediglich eine Vollmacht / Power of Attorney (PoA), denn dann ist man lediglich financial advisor und von einer Bank sehr weit entfernt.

Wenn man einen Investmentfonds auflegt, sieht die Sache wieder anders aus. Dann unterliegst Du der Prüfung durch die Bafin.

Um eine Bank zu gründen brauchst, wenn ich mich recht an meine Ausbildung erinnere, mind. 10 Mio Eigenkapital. Diese Option kann man also getrost ausschließen.

Also meines Erachtens ist der einfachste Weg der Umsetzung, einen Broker zu finden, der managed accounts anbietet. Dort lässt man $ ein Konto eröffnen und bei der Kontoeröffnung angeben, dass es sich um ein managed account handelt und wer das Ganze managen soll. Dazu muss der Kontoinhaber also $ noch die PoA ausfüllen und unterzeichnen, ebenso x als Manager des Kontos und ab geht die Post. Wenn die Vertragsbasis noch eine Gewinnbeteiligung darstellt, gibt´s noch ein weiteres Formular, welches dem Manager erlaubt, Gelder vom Kundenkonto abzuziehen, jedoch lediglich zum Zwecke des Einzugs der Gewinnbeteiligung.

Beispiel:

X bietet $ den Service an, das Account aktiv zu handeln und verlangt dafür keine Gebühr, sondern eine Gewinnbeteiligung von 10%, die auf Basis einer Highwatermark erhoben wird. Diese wird meinetwegen immer zum Monatsende eingezogen. Nun ergibt sich folgendes Szenario:

Start-Kontostand: 10.000 €
Kontostand nach 1 Monat: 15.000 € - 500 € Gewinnbeteiligung werden dem Konto entzogen (Highwatermark = 14.500 €)
Kontostand nach 2 Monaten: 19.500 € - 500 € Gewinnbeteiligung werden dem Konto entzogen, da 5.000 € Gewinn seit der letzten Highwatermark (neue Highwatermark 19.000)
Kontostand nach 3 Monaten: 16.000 € - kein Gewinn = keine Gewinnbeteiligung (Highwatermark = 19.000 €)
Kontostand nach 4 Monaten: 30.000 € - 1.100 € Gewinnbeteiligung werden dem Konto entzogen, da 11.000 € Gewinn seit der letzten Highwatermark (neue Highwatermark = 28.900 €)

usw.

Ist in meinen Augen der seriöseste Weg einen solchen Service anzubieten. Der Trader verdient nur, wenn der Kunde auch verdient. Wenn das Konto über 2 Jahre keine neuen Höchststände verzeichnet, gibt´s auch nix für den Trader ;)
Ein erfolgreicher Trader weiß nicht, was passieren wird. Aber er weiß zu jeder Zeit, was er tun muss.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Trend fortsetzt ist größer, als das er bricht.

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Antw:Trading im Kundenauftrag = Bank?
« Antwort #2 am: Juli 16, 2010, 15:00:53 pm »
Danke für die qualifizierte Antwort!
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Antw:Trading im Kundenauftrag = Bank?
« Antwort #3 am: Juli 16, 2010, 15:01:51 pm »
super antwort  :welldone:
Wie ist das eigentlich anstatt nun eien bank zu gründen wen man einen Hedge Fond gründet?
Auf den bvi am besten wegen Steuerfreiheit und Firmengehemnis und keiner Buchführung.Man würde dan eine Firma gründen kostet so um die 20.000 dan gründet man ein Konto bei irgendeiner Bank oder einem Broker für die Transaktion und Trades.
Dan wirbst man Kunden an darf man offiziel nicht machen da man für die Werbung sich Anmelden muss usw. was alles Geld kostet was man nicht ausgeben brauch und will weil mann anfangs ja sowiso von Freunden oder anderen Privtapersonen das Geld verwaltet aber wen man sich einen Namen macht wegen guter Performance brauch man Werbung sowiso nicht nur eine Tele. nr. unter der man 24/7 für Kunden erreichbar ist wer doch Werbung machen möchte kann sich dan in Luxenburg oder im Asiatischen Raum anmelden und werben.
Das mit den 10 mio. sollte so richtig sein doch brauch man diese als vorzeigabres Eigenkapitl man muss dan ncoh kosten für Gründung usw. mit aufnehmen
Wer zu spät in einen Kursaufschwung investiert,
bezahlt die Kursgewinne der anderen.

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Antw:Trading im Kundenauftrag = Bank?
« Antwort #4 am: Juli 16, 2010, 15:50:19 pm »
In Deutschland ist das so, dass man als Investor zu einer KAG (Kapitalanlagegesellschaft) geht und denen verklickert, dass man einen Fonds aufsetzen will - z.B. einen Pensionsfonds für eigene Mitarbeiter. Dann kann man sich entscheiden, ob die KAG das Management des Fonds übernehmen soll oder ob man sich einen Advisor sucht. Dann braucht man noch eine Depotbank auch Custodian genannt (da arbeite ich übrigens), wo die ganzen Aktien und Rentenpapiere und die ganze Kohle liegt und verwaltet wird.

Will man also selbst einen Fonds aufsetzen, muss man eine Investment-AG gründen. Das ist nicht so sonderlich einfach, weil man von der Bafin geprüft wird und die Anforderungen an Sicherheit ist dann doch relativ hoch. Man muß also ein ordentliches Riskmanagement nachweisen können und vieles mehr.

Die einfachste Art und Weise ist und bleibt immer noch die zuvor beschriebene Sache mit dem managed account.
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Antw:Trading im Kundenauftrag = Bank?
« Antwort #5 am: Juli 16, 2010, 16:49:06 pm »
Nach meiner schwachen - und wahrscheinlich falschen- Erinnerung ist es möglich, ohne grosse Umstände eine Handelsvollmacht über ein Kundenkto zu erhalten, wobei der Kunde Inhaber und Verfügungsberechtigter des ktos ist und bleibt. Man kann nur zu seinen Lasten traden.

Aaaaaber: Wenn man nicht nur für Omma und Oppppa, sondern für Dritte und auch noch für Kohle (geringe beteiligung) agiert, ist man sofort auf dem Radarschirm des BAFIN - wenn einer der Beteiligten in D einen Wohnsitz hat. Und dann wirds unangenehm und schnell nicht sehr spassig.

Geld zu verdienen, viel Geld mit OPM (Other Peoples Money) ist zwar verlockend - aber die BAFIN dizipliniert.

MFG

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Antw:Trading im Kundenauftrag = Bank?
« Antwort #6 am: Juli 27, 2010, 17:57:14 pm »

Um im Kundenauftrag zu handeln muss nactürlich Gewerbe angemeldet werden.

Was schreibt man denn in seine Gewerbeanmeldung, damit man nicht unter die Regulierung der Bafin fällt.

Einfach "Devisenhandel", "Finanzberater"
--> sind dafür weitere qualifikationen notwenidig?

Gruß
« Letzte Änderung: Juli 27, 2010, 17:58:48 pm von Movement »
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Antw:Trading im Kundenauftrag = Bank?
« Antwort #7 am: Juli 28, 2010, 11:39:01 am »
@ movement

1.  Was du da rein schreibst, dürfte ziemlich wurscht sein, es wird auf jeden Fall die BaFin interessieren.

2.  Du musst natürlich hinreichend qualifiziert sein, um Gewinn zu machen ...  ;) , aber was die BaFin unter hinreichender Qualifikation versteht - leider keine Ahnung!
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(aktueller chronobiologischer Erkenntnisstand)

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« Antwort #8 am: Juli 28, 2010, 18:25:59 pm »
Moin! ...

Ich würds mal mit "Marktbeobachter" probieren ...

Forex-Trading ist ja Spekulation. (von lateinisch speculari = beobachten)

Also sind wir Spekulanten ... Beobachter! ... Marktbeobachter ... denn, die Tätigkeit eines Forex-Traders ist  -nicht-  das Traden sondern das Warten, Beobachten, Abwägen und wieder warten, beobachten usw ...

Wir warten auf ein A+++ Setup um unser Risiko so gering wie möglich zu halten ... es geht beim Trading nicht darum, möglichst viele Pips in kurzer Zeit zu machen sondern darum, Accountbewahrer, -beschützer zu sein ...

Und nur wenn ich das Risiko auf ein äusserst kleines, vertretbares Restrisiko minimiert habe und -alles- für diesen Trade spricht, dann gehe ich rein ....

So sehe ich das jedenfalls ... also wenn mich einer fragt, was machst du da eigentlich, dann sage ich "Marktbeobachter" ...

viele Grüße
Dietmar

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« Antwort #9 am: Juli 28, 2010, 18:42:13 pm »
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@ movement

1.  Was du da rein schreibst, dürfte ziemlich wurscht sein, es wird auf jeden Fall die BaFin interessieren.

2.  Du musst natürlich hinreichend qualifiziert sein, um Gewinn zu machen ...  ;) , aber was die BaFin unter hinreichender Qualifikation versteht - leider keine Ahnung!

Zu 1 : Korrekt.  Wenn Du für Dritte handelst, brauchst Du die bafin Genehmigung , wenn Du nicht für Dritte handelst, wirst Du nicht als Gewerbe anerkannt (oder in einer anderen Form), sondern bist (steuerlich) Privatmann (Abgeltungssteuer). Wärest Du Gewerbe, könntest Du Auto, Computer.... absetzen - so aber nicht.

Zu 2: Nachgewiesene einschlägige Sachkunde und mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit für anderes Bafin angemeldetes Unternehmen. Ausreichendes Eigenkapital, Leumund, Führungszeugnis, Versicherungsdeckung.....

MFG



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Antw:Trading im Kundenauftrag = Bank?
« Antwort #10 am: August 03, 2010, 22:12:57 pm »
nachdem hier soviel Sachwissen vorhanden ist.

Ein Finanzberater oder Versicherungsmakler hat doch die Voraussetzung,

könnte der dann ein Gewerbe anmelden, jemanden - ohne diese Voraussetzung - anstellen und diesen handeln lassen?

Das sehe ich als einzige 'Hintertüre' sofern es geht.

Grüsse
LiF

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« Antwort #11 am: August 03, 2010, 23:24:00 pm »
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Ein Finanzberater oder Versicherungsmakler hat doch die Voraussetzung,
......


Wohl nicht ausreichend

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« Antwort #12 am: August 04, 2010, 07:32:45 am »
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nachdem hier soviel Sachwissen vorhanden ist.

Ein Finanzberater oder Versicherungsmakler hat doch die Voraussetzung,

könnte der dann ein Gewerbe anmelden, jemanden - ohne diese Voraussetzung - anstellen und diesen handeln lassen?

Das sehe ich als einzige 'Hintertüre' sofern es geht.

Grüsse
LiF

Ein Finanzberater (ich hasse diesen Ausdruck...) oder Versicherungsmensch hat keine Vollmacht über Konten Dritter! Das ist der entscheidende Punkt - das Verfügen über fremdes Geld. Also da geht gar nix.
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« Antwort #12 am: August 04, 2010, 07:32:45 am »


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