0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Moin, ich habe da mal eine Frage:Sollte x im Auftrag vom $ am Forex handeln, was für Auflagen muss x erfüllen?Gewerbe anmelden & was noch? Untersteht man der Finanzaufsicht ? (Da man fast eine Bank darstellt)Wird ein Maklerschein benötigt?Danke für die AntwortenGruß
@ movement1. Was du da rein schreibst, dürfte ziemlich wurscht sein, es wird auf jeden Fall die BaFin interessieren.2. Du musst natürlich hinreichend qualifiziert sein, um Gewinn zu machen ... , aber was die BaFin unter hinreichender Qualifikation versteht - leider keine Ahnung!
....Ein Finanzberater oder Versicherungsmakler hat doch die Voraussetzung,......
nachdem hier soviel Sachwissen vorhanden ist.Ein Finanzberater oder Versicherungsmakler hat doch die Voraussetzung,könnte der dann ein Gewerbe anmelden, jemanden - ohne diese Voraussetzung - anstellen und diesen handeln lassen?Das sehe ich als einzige 'Hintertüre' sofern es geht.GrüsseLiF