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Autor Thema: Forex und Abgeltungssteuer  (Gelesen 3298 mal)

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Forex und Abgeltungssteuer
« am: August 02, 2009, 12:23:41 pm »
 ... hmm ... sehe also die Steuerfragen sind in die "Stammtischecke" geschoben ... na schade nur, dass das Finamt diese Angelegenheit nicht auch so lustig und bierseelig a la Stammtisch betrachtet  ;D

Also immer mal wieder taucht ja die Frage nach der für "aktive" trader (fx/daytraden jeder Art zählt natürlich dazu !) doch wichtigen Frage nach der Gewinn/Verlustverrechnung auf. Für die Liquidität im laufenden Geschäft ist dies natürlich sehr wichtig. In der aktuellen Ausgabe von Börse Online ist dazu jetzt ein recht guter und so glaube ich nach nem 1/2 Jahr AbgSt nun endgültig erklärender Artikel erschienen - bis dato war dies nicht so klar ! Heraus kommt - viele deutsche Broker (d.h. genauer in Deutschland handelnde, und damit der Abgeltungssteuer unmittelbar unterliegende broker) tuns auch, man muss nicht ins Ausland um fürs laufende Geschäft seine Liquiditätslage zu verbessern.

Hier der link zum Artikel im Internet:

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Forex und Abgeltungssteuer
« am: August 02, 2009, 12:23:41 pm »

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #1 am: August 22, 2009, 13:15:46 pm »
so und u.a. hier werden dann (auf deutsch) aktuelle Entwicklungen dieses Themas diskutiert:

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 ::)

oh je ... und da sieht es dann wohl doch nicht so toll aus für uns ... es gilt anscheinend doch die EkSt - nicht die günstigere Abgeltungssteuer .... also doch auswandern oder was ? Oder HSP wählen ... oder was ? ein Durcheinander .... hmmm  ::) ???  >:(
« Letzte Änderung: August 22, 2009, 13:29:03 pm von MANDL2007 »
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #2 am: Oktober 14, 2009, 21:00:02 pm »
Hallo MANDL2007,

Du brauchst nicht auszuwandern, denn so schlimm, wie es sich anhört ist es in der Praxis nicht.
Die Abgeltungssteuer müssen wir alle zahlen.

Diejenigen, die bei einem ausländischen Broker sind, zahlen mit der nächsten Steuererklärung die Abgeltungssteuer.
Die Einkommenssteuer greift meines Wissens nach hier nicht, weil mit der Abgeltungsteuer alles abgegolten ist,
wie der Name schon sagt.
Aber frage bitte Deinen Steuerberater, der Dir genauere Angaben machen kann.
Du hast doch einen Steuerberater, oder...?    :D
Mit der Einkommenssteuer sind dann die anderen Einnahmequellen von Dir abzudecken,
wie etwa die Mieteinnahmen aus den diversen Mietshäusern!   :welldone:

Für die inländischen Broker gilt die sofortige Abführung der Abgeltungssteuer an das, von uns so sehr geschätzte, Finanzamt.
Varengold zum Beispiel verfährt in der Praxis so, dass sie monatlich die Abgeltungssteuer abführen.
Ich kann das aber nicht aus eigener Erfahrung sagen, sondern nur vom Hörensagen.
In irgendeinem Forum habe ich es gelesen.
Es muss jeder Trader für sich entscheiden, wie er damit umgeht.

Gruß
dig

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #3 am: Oktober 14, 2009, 22:50:23 pm »
Hi dig - na ja dass isses doch aber - ich glaubte auch immer bisher (wie viele hier) forex unterliegt der Abgeltungssteuer .... aber guck mal bei dem Beitrag aus dem aktienboard - dort werden einige offizielle Dokumente zitiert die anscheinend dies widerlegen ? Daher meine ich diese ganze Geschichte ist etwas verwirrend und ich glaube die meisten (durchschnittlichen) Steuerberater werden die richtige Antwort nicht (rechts)verbindlich wissen. Leider ! Also für mich bleibt das ganze weiter ein "heisses Eisen" !  :'(
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #4 am: Oktober 15, 2009, 19:24:38 pm »
Hallo MANDL2007,

leider hast Du recht,
die meisten Steuerberater sind mit der Materie der aktiven Trader total überfordert.
Wahrscheinlich sind sie zu faul sich weiter zu bilden.
Wir haben dadurch das Nachsehen und werden nicht optimal betreut.
Ich bin auch im Moment dabei den Steuerberater zu wechseln.

Gruss
dig

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #5 am: Oktober 16, 2009, 23:58:27 pm »
@ MANDL2007:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle Gewinne unter die AgSt fallen, nur nicht Forex ?
Das könnte etwas naiv sein.
Ganz umsonst führt Varengold das ganze nicht ab, würd ich denken.

Aber normalerweise sollte das sowieso kein Thema sein, weil man (meiner Meinung nach) mit einem ausländischen Broker
hier besser fährt, was die Steuer anbelangt.
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #6 am: Oktober 17, 2009, 01:08:26 am »
@matsf

ja ja ... alles richtig - nur ich beziehe mich lediglich auf die Zitate im "aktienboard.de" - die dort angeführten (durchaus ernsthaften) Dokumente legen (leider) eben genau das nahe - FX ist möglicherweise als so ziemlich einzige Anlage von der Abgeltungssteuer ausgeschlossen - könnte man meinen, wenn man die Beiträge im Aktienboard liest ... schau mal rein - oder hab ich da was falsch verstanden ?
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #7 am: Oktober 17, 2009, 01:27:10 am »
Ich weiß nicht genau, welche "Dokumente" Du meinst.
In den Beiträgen steht doch überall, dass auch Devisengeschäfte unter die AgSt. fallen ?
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #8 am: Oktober 17, 2009, 03:02:20 am »
ich wusste,ich hab irgendwo mal was gelesen ;)
also boerse-online sagt §23 EStG

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allerdings ist dieser text vom 28.12.07   


und auf einem blog hab ich folgendes gefunden

Zitat
Hallo Zusammen,

hier eine kurze Info zum Thema Besteuerung von Forexgewinnen für Personen mit überwiegendem Aufenthalt in Deuschland, die mir von meinem Steuerberater mitgeteilt wurde:

Der Forexhandel zählt zu den klassischen Differenzgeschäften. Diese wiederum unterliegen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG - Spekulationsgewinnen aus Differenzgeschäften (genauso wie Termin- und Optionsgeschäften).

Damit unterliegen auch Geschäfte, die lediglich auf die Differenz zwischen den Börsen- oder Marktpreisen eines Basiswerts zu bestimmten Stichtagen gerichtet sind, der Spekulationsbesteuerung, auch wenn sie nicht die Lieferung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand haben - entweder weil bei lieferbaren Gegenständen nur auf die Differenz zwischen Börsen- und Marktpreis zu verschiedenen Zeitpunkten abgestellt wird (z.B. bei Waren-, Wertpapier- und Devisentermingeschäften) oder weil die Basiswerte von ihrer Natur her nicht lieferbar sind (z.B. Aktienindex, ECU, Euro).

Ergebnis: 25% Pauschalbesteuerung auf Forexgewinne.


quelle:Es ist Dir nicht erlaubt Links zu betrachten. Registrieren oder Einloggen

allerdings ist der link zum entsprechenden steuerartikel defekt.

ich denke mal,es wird die nächsten jahre noch sehr individuelle unterschiede geben,je nachdem,was für einen steuerberater man hat,und wie das "persönliche" verhältnis zum SB vom finanzwesen ist ;)
und natürlich,wo der sitz des brokers ist

@MANDL2007
 für dich ändert sich ja eh nix,egal wie rum...demokonten bleiben nach wie vor steuerfrei  ;D
Man kann Emotionen nicht einfach ausschalten. Man hat zu lernen, mit ihnen umzugehen.

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #9 am: Oktober 17, 2009, 19:43:19 pm »
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@MANDL2007
 für dich ändert sich ja eh nix,egal wie rum...demokonten bleiben nach wie vor steuerfrei  ;D

Ha, ha, ha!  :welldone:
« Letzte Änderung: Oktober 19, 2009, 09:05:04 am von Spinne »
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #10 am: Oktober 17, 2009, 20:49:49 pm »
Hallo forex35,

schön, dass du da irgendwas irgendwo gelesen hast und das Zitat ist auch Klasse, nur hat es einen schwerwiegenden Interpretationsfehler:

also entweder gilt der §23 EStG oder die 25% Abgeltungssteuer, soviel ist wohl jedem klar. Also brauch ich keine Zitate in denen der Wiederspruch per se involviert ist. Also beim Zitate zitieren bitte etwas kritischer lesen.

Und wie die Steuerberater den Sachverhalt händeln werden, wird eineindeutig das Finanzamt vorgeben (da kannst du dich drauf verlassen - in welche Richtung auch immer).

Den letzten klugmisterischen Satz hättest du dir auch ersparen können.

traderdoc
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #11 am: Oktober 17, 2009, 20:56:02 pm »
Zitat
ür dich ändert sich ja eh nix,egal wie rum...demokonten bleiben nach wie vor steuerfrei

ehrlich ? seit wann ?

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #12 am: Oktober 17, 2009, 21:34:22 pm »
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Und seid nicht so empfindlich, wir bewegen uns hier in einem Forum...

danke ;) seh ich auch so.
aber wenns nunmal schon im raum steht:
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Hallo forex35,
schön, dass du da irgendwas irgendwo gelesen hast .....

bezog sich nur darauf,dass für mich selbst nicht mehr wusste wo,und mich darüber gefreut habe,dass ich den passenden link zu boerse-online wieder gefunden habe.
Mea Culpa :)
vielleicht hätte ich das zitieren sollen:
Zitat
Unterliegen auch Devisengeschäfte künftig der Abgeltungssteuer?
Nein, Devisengeschäfte werden ab 2009 nicht von der Abgeltungssteuer erfasst. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Deviseln bleiben Einkünfte im Sinne des Paragraph 23 Einkommensteuergesetz. Sie unterliegen also nicht als Kapitalerträge der Abgeltungssteuer, sondern als sonstige Einkünfte dem individuellen Einkommensteuersatz.

quelle:Es ist Dir nicht erlaubt Links zu betrachten. Registrieren oder Einloggen

das von dir kritisierte zitat aus dem blog habe ich deswegen hier eingestellt,weil ich persönlich den dort angeführten Abs.1,Nr.4 des §23 EStG nicht gefunden habe,mich dieses verunsichert hat und ich desshalb alles so hier weitergegeben habe.und in diesem zitat ging es ja gerade um die differenzgeschäfte,und wenn diese im §23 Abs.1,Nr.4 wirklich so geregelt sind,dass devisen-/forexhandel als spekulationsgeschäft eingestuft wird,weil eben kein physischer tausch stattfindet,so macht der "unkritisch" zitierte widerspruch wieder sinn.
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Und wie die Steuerberater den Sachverhalt händeln werden, wird eineindeutig das Finanzamt vorgeben (da kannst du dich drauf verlassen - in welche Richtung auch immer).

das es einen unterschied zwischen guten,schlechten und durchschnittlichen steuerberatern gibt,lässt sich wohl nicht bestreiten.
und dieser unterschied macht sich meines wissens nicht nur dadurch bemerkbar,was der steuerberater verdient,sondern auch dadurch,dass unterschiedlich gute steuerberater auch unterschiedlich möglichkeiten finden,den rahmen,den das finanzamt vorgibt,bestmöglich oder eben weniger gut auszuschöpfen.
hinzu kommt,und das ist nun mal meine persönliche meinung,dass es auch davon abhängt,wie gut sich der individuelle SB beim zuständigen finanzamt mit dem thema auskennt.(die werden es auch nicht immer besser wissen als der steuerberater)
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Den letzten klugmisterischen Satz hättest du dir auch ersparen können.

das war auch kein klugmisterischer satz,für den sich irgendjemand beleidigt fühlen muss,sondern eine direkte ansage an MANDL2007,da ich schon vor gut einem jahr mal kurz mit ihm über den sinn diskitiert hatte,dass man ewig nur demos testet und tradet und sich nicht an ein live konto traut.
aber beim nächsten mal lass ich sowas im beitrag weg und schick es als Pn,damit sich keiner angegriffen fühlt,den es nicht betrifft.

Mea Culpa :)

so genug gezickt,

also ich bin nach wie vor der meinung,dass wir unterschiedliche handhabungen vorfinden werden,solange das thema devisenhandel noch so jungfräulich in deutschland ist.
ist eigentlich schonmal jemand auf die idee gekommen,einfach das finanzamt zu fragen?

das wäre doch mal ne alternative,die werden ja wissen,was sie von uns haben wollen :)
« Letzte Änderung: Oktober 17, 2009, 21:37:09 pm von forex35 »
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #13 am: Oktober 17, 2009, 22:44:37 pm »
Hallo forex35,

die Nachfrage kannst Du Dir sparen. Da erzählt Jeder etwas anderes.
Die tappen vollkommen im Dunkeln. Es war zumindest bis Ende Mai der Fall.
Die Mitarbeiter werden nicht richtig instruiert, weil bei uns Gesetze verabschiedet werden,
ohne jede Durchführungsbestimmung, die zu einem Gesetz dazu gehört. Oder dazu gehören sollte.

Gruss
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #14 am: Oktober 17, 2009, 23:35:12 pm »
Hallo forex35,

Zitat
das es einen unterschied zwischen guten,schlechten und durchschnittlichen steuerberatern gibt,lässt sich wohl nicht bestreiten.
und dieser unterschied macht sich meines wissens nicht nur dadurch bemerkbar,was der steuerberater verdient,sondern auch dadurch,dass unterschiedlich gute steuerberater auch unterschiedlich möglichkeiten finden,den rahmen,den das finanzamt vorgibt,bestmöglich oder eben weniger gut auszuschöpfen.
hinzu kommt,und das ist nun mal meine persönliche meinung,dass es auch davon abhängt,wie gut sich der individuelle SB beim zuständigen finanzamt mit dem thema auskennt.(die werden es auch nicht immer besser wissen als der steuerberater)

Und im Endeffekt hast du zwei Möglichkeieten:
1. Du gehst den vermeintlich einfacheren, aber mit Sicherheit teueren Weg, einen Steuer"buchhalter" zu engagieren, der dir deine Rechnungen und Belege in den PC hämmert, Summationen bildet und evtl. dann eine Steuererklärung abliefert, die hoffentlich zu deinem Vorteil reicht, aber dann immer sehr zeitnah regelmäßig satte Rechnungen stellt und dich in dem Glauben läßt, dass ohne ihn hier überhaupt nichts läuft.

oder

2. Du bedienst den PC selbst, investierst etwas mehr Zeit, als die Belege bei ihm vorbeizubringen und schreibst deine Steuererklärung selber. Das ist für jeden Normalsterblichen mit einem IQ oberhalb der Siedetemperatur des Wassers keine Hürde und erspart dir unendlich viel Geld (und ich gehe hier jede Wette ein, dass am Ende mehr bei dir hängen bleibt - das wird von mir jedes Jahr so praktiziert, nachdem die Rechnungen des Steuerbuchhalters die Anzahl der zu buchenden Rechnungen überstieg)

Ansonsten nochmals, es ist nicht entscheidend was der Steuerbuchhalter meint hier zu wissen, sondern was das Finanzamt der Meinung ist, zu akzeptieren!!

Deshalb ist dein Gedanke, mit dem FA in einen irgendwie "konstruktiven Dialog" zu treten mit Sicherheit der bessere und vorallem direktere Weg. Denn das FA stellt die Conditio sine qua non!

Es bleibt also weiterhin spannend.

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #14 am: Oktober 17, 2009, 23:35:12 pm »



 

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