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Autor Thema: Forex und Abgeltungssteuer  (Gelesen 3299 mal)

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #15 am: Oktober 18, 2009, 01:21:19 am »
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Denn das FA stellt die Conditio sine qua non!


vorab zu meiner entschuldigung: google ist an allem schuld.oder nach der "conditio sine qua non"-formel eigentlich mandl2007,weil er diesen thread erstellt hat...

also nimm das bitte nicht zu ernst oder gar persönlich,aber ich als nichtlateiner(stand im ersten halbjahr schon gleich auf sechs,und es hat sich nie geändert),wusste nicht,was du mir mit diesen so schön klingenden worten eigentlich sagen willst.
also musste ich googlen.
und neben verschiedenen definitionen zur kausalität,die hauptsächlich im strafrecht gebrauch finden("Bedingung,ohne die etwas nicht geschehen kann"),fand ich ein asterix lexikon Es ist Dir nicht erlaubt Links zu betrachten. Registrieren oder Einloggen (sehr amüsant,danke hierfür) und folgenden artikel,der mich sehr zum schmunzeln brachte.
und da ich humor für sehr wichtig halte,möchte ich den artikel den lesern hier nicht vorenthalten.
ich hoffe,es wird mir nicht übel genommen,wenn es soweit offtopic ist,und ihr schmunzelt mit mir beim lesen :)

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« Letzte Änderung: Oktober 18, 2009, 02:36:40 am von forex35 »
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #15 am: Oktober 18, 2009, 01:21:19 am »

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #16 am: Oktober 18, 2009, 10:06:01 am »
Hallo forex35,

na also geht doch, nicht alles so stoned sehen. Der Humorartikel heitert durchaus die ganze Materie auf.
 
Trotzdem bleibt das Thema der Abgeltungssteuer ein zentrales, ob nun mit oder ohne Steuerbuchhalter bzw. mit Demo oder Live. Ich denke jeder Demo-Trader tradet Demo, weil er irgendwann Live traden will, oder? Macht sonst wenig Sinn.

Ergo, ist es doch sinnvoller, man macht sich im Vorfeld schlau, wo man sein Konto, bei wem usw. hat, oder willst du lieber dem FA deine hart verdiente Kohle in den Rachen schieben?

In dem Sinne, forex35, Hic Rhodus, hic salta!

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #17 am: Oktober 18, 2009, 12:34:37 pm »
Hallo traderdoc und Hallo forex35,

ich freue mich, dass Ihr Beide bei Eurer Diskussion in der humorvollen Ecke gelandet seid.
Nach der großen Hürde, einige spezielle Worte der englischen Sprache kennen zu lernen,
baut sich schon das nächste Problem für mich auf.
Ich treffe auf Lateiner!  Darauf war ich nicht gefaßt.    ???
Um auch hier folgen zu können, was in der Fabrik so geredet wird, habe ich eine Bitte:
Kannst Du mir zu liebe, nach dem lateinischen Zitat, eine deutsche Entsprechung hinzu fügen?
Das wäre ganz lieb von Dir. Oder ist das Ganze gar nicht für mich bestimmt?   ;)

Latein zu erlernen war nur bestimmten Berufsgruppen im Osten vorbehalten.
Der Rest der Mannschaft wäre sonst zu schlau geworden. Das wollte wirklich Niemand.    ;D

Behaltet bitte Euren Humor, Freunde.

Gruss
dig
« Letzte Änderung: Oktober 18, 2009, 12:36:54 pm von dig »

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #18 am: Oktober 18, 2009, 13:24:47 pm »
Hallo dig,

das mach' ich doch glatt.

aus Wikipedia: Es ist Dir nicht erlaubt Links zu betrachten. Registrieren oder Einloggen

oder die Kurzform: "Hier (jetzt) zeige, was du kannst!" frei aus der Fabel des Äsop: "Hier (ist) Rhodos, hier springe!", in der sich ein Prahler rühmt, auf Rhodos einst einen gewaltigen Sprung getan zu haben.

Dir weiter viel Spaß mit Englisch und Latein!

traderdoc

PS Ab jetzt geht es aber wieder thematisch weiter. Wer handfeste Infos hat, nur raus damit!
« Letzte Änderung: Oktober 18, 2009, 13:34:57 pm von traderdoc »
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #19 am: Oktober 18, 2009, 13:40:10 pm »
Zurück zur Sache.... so ganz verstehe ich euer Problem nicht. Ich werde meinen Forex-Jahresgewinn als Spekulationsgewinn dem FA melden (bin bei ausländischem Broker). Dann zahle ich normalerweise die 25% Abgeltungssteuer. Sollte meine persönlicher Steuersatz unter die 25% zu liegen kommen, beantrage ich Veranlagung zum persönlichen Steuersatz, und das war´s dann.

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #20 am: Oktober 18, 2009, 14:05:54 pm »
Lieber stony,

1. bei einem ausländischen Broker wird man ja auch keine Abgeltungssteuer zahlen müssen, d.h. in diesem Fall bleibt dein Konto verschont, sobald der Trade im plus schließt.
Wieso du annimmst, dann normalerweise? die 25% zu zahlen entzieht sich meiner Kenntnis, denn gerade darum geht es ja.

Eine eineindeutige Stellungnahme des FA zur Frage: Werden Devisen-Gewinne mit den 25% Abgeltungssteuer oder dem persönlichen Steuersatz nach §23 EStG belegt?

Denn liegt dein persönlicher Steuersatz über 25%, dann darfst du Vater Staat noch was nachschieben (das kann ins Geld gehen). Unter 25% hättest du bei Zahlung der AGSt. immer Pech gehabt!

2. Das andere Problem ist die Tatsache, dass deutsche Broker, im allgemeinen die Abgeltungssteuer mehr oder weniger sofort anführen, sobald der Gewinn eingefahren wurde - Geld weg - Konto um diese Steuer kleiner - weniger zum Traden!, d.h. der der sofort die Steuer abführen muß, hätte somit monitär gegenüber dem, der das nicht machen muß, einen auf Dauer klaren Nachteil!

3. Und ein drittes Problem kommt hinzu: Wie wird im Falle der Gültigkeit der Abgeltungssteuer von deutschen Brokern ein Negativ-Profit gehändelt. Wird der evtl. zu einem bestimmten Zeitpunkt mit den angelaufenen Positiv-Profits verrechnet und ein Überhang evtl. erst am Ende des Monats abgeführt?

Da scheint es auch noch kein klares Agreement (Übereinkommen - für dig!) unten den Banken zu geben.

Aber hier im Forum müßte es doch schon jemand geben, der bzgl. eines deutschen Brokers eine Aussage tätigen kann.

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #21 am: Oktober 18, 2009, 15:01:03 pm »
Zitat
Handelt es sich bei den Devisenpapieren um optionsähnliche Papiere, so unterliegen zukünftige Gewinne, unabhängig von der Haltedauer, § 20 Abs. 2 S 1 Nr. 3 EstG nF den Termingeschäften.

quelle:Es ist Dir nicht erlaubt Links zu betrachten. Registrieren oder Einloggen

Zitat
(2) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch
[.....]
3.    der Gewinn
      a)    bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;
      b)    aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;


quelle:Es ist Dir nicht erlaubt Links zu betrachten. Registrieren oder Einloggen

somit steht meines erachtens eindeutig im gesetzestext,dass der forex/spothandel als differenenz/termingeschäft gewertet wird und somit der abgeltungssteuer unterliegt.
gurndsätzlich ist es ja auch klar,denn wir handeln ja per definition CFD`s auf währungen.

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hier berichtet xaron,dass bei varengold die abgeltungssteuer monatlich abgeführt wird,die verlinkten stats sind jedoch nicht mehr online.

wobei hier Es ist Dir nicht erlaubt Links zu betrachten. Registrieren oder Einloggen auch gleich berichtet wird,dass die verluste nicht vorgetragen werden,was mir auch auf anfrage im februar von varengold mal bestätigt wurde

Zitat
Vielen Dank für Ihre Email.

Bei jeder abgeschlossenen Gewinnposition wird die entsprechende Abgeltungssteuer einbehalten, und am ende des Monats an das Finanzamt überwiesen. Zur Entgegenrechnung mit Verlustmonaten müssten Sie sich dann an das Finanzamt wenden. Bitte konsultieren Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater, da wir als Bank keine Beratung leisten dürfen.
Zu den Fragen bezüglich unserer Einlagensicherung. Wir sind Mitglied des Edw. Dadurch sind Gelder bis zu einer Summe von 20.000 € pro Konto geschützt. Die Einlagerung gilt für Ihr Kontoguthaben, dass sich zusammensetzt von Ihrer selbst geleisteten Einlage und eventuell erwirtschafteten Gewinnen.
Da wir kein Dealing Desk haben, und 100 % automatische Ausführung anbieten, können Sie selber nach Belieben handeln. Scalper sind genauo willkommen.
Für weitere Fragen stehe Ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


wie die anderen es machen,wird man wohl durch anfrage jeweils einzeln erfragen müssen

für mich ist dieses vorgehen übrigens bestätigung genug dafür,dass forexhandel der abgeltungssteuer unterliegt,und ein weiterer grund dafür,mich nicht für deutsche broker zu interessieren
« Letzte Änderung: Oktober 18, 2009, 15:17:29 pm von forex35 »
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #22 am: Oktober 18, 2009, 15:08:03 pm »
Den gibt es ! XARON isses ! Ich bins nicht - bin ja nur n lausiger "Demotrader"  ;D ! Er ist bei Varengold - und die behandeln die Sache so als ob es klar ist: Abgeltungssteuer ist auf FX zu zahlen. Na gut - irgendwie scheint das ja die überwiegende Meinung zu sein, vielleicht ist es tatsächlich so ? In den posts im "aktienboard.de" gehts eher widersprüchlich zu (s. meine beiden posts/Beiträge/mit links aus dem Netz/, speziell den zweiten post !). Ich dachte auch bis vor kurzen - da ist alles klar, logisch Abgeltungssteuer gilt. Wie recht/unrecht haben die Zweifler dort im aktienboard.de ?

@traderdoc - Zu 1.: Ja Steffen so viel Pech isses (am Ende) auch nicht - die Differenz würde dann natürlich schliesslich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurückgezahlt werden (irgendwann mal) - (seriöser) ausländischer broker - ist sicher generell erste mal besser. Denn: s. 2. + 3. bei Dir - ja, es scheint tatsächlich so, als ob die Verrechnung von bereits im Verlaufe des Jahres gezahlter Abgeltungssteuer und Verlusten beim traden irgendwie jeder auf seine Weise handhabt - müsste man gegebenenfalls vorher erfahren. S. wieder post 1 und 2 am Beginn dieses threads - mit den beiden links jeweils "boerse-online" und "aktienboard.de" !
« Letzte Änderung: Oktober 18, 2009, 15:12:05 pm von MANDL2007 »
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #23 am: Oktober 18, 2009, 21:02:09 pm »
Hallo MANDL2007,

Du bist doch kein lausiger Demotrader, sondern ein ganz toller Typ. Echt !!    :welldone:
Dass die Posts hier in der Fabrik nicht so widersprüchlich sind, als bei anderen Foren...  ,
liegt eindeutig daran, dass hier die helleren Köpfe versammelt sind.

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #24 am: Oktober 19, 2009, 00:00:38 am »
@matsf müsste auch genauere auskünfte zu RBS (frühere ABN Amro) geben können,siehe hier :
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #25 am: Oktober 19, 2009, 06:22:32 am »
Das war für 2008.
RBS hat seinen Sitz ja auch in GB, somit fällt für 2009 keine Abgeltungsteuer an.
Lebe nicht um zu arbeiten, sondern arbeite um zu leben.

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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #26 am: Oktober 19, 2009, 08:13:53 am »
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Hi traderdoc - zur Klarstellung:

1. mit "normalerweise" meine ich, dass 25 % Abgeltungssteuer zu zahlen sind, wenn man nicht einen geringeren persönlichen Steuersatz geltend machen kann (das dürfte ja nicht allzu oft der Fall sein).

2.  Warum die deutschen Broker das so machen (müssen), weiß ich nicht. Ist klar ein Nachteil.

3.  Verluste können für einen bestimmten Zeitraum (4 oder 5 Jahre, müsste ich nachforschen) über die Einkommensteuererklärung mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnet werden.

4.  Ich bin kein Steuerberater, also keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Aussagen. Ich werde es aber so handhaben und bin ziemlich sicher, dass das FA damit einverstanden ist, denn wie hier schon richtig erkannt wurde - die haben keine Ahnung von der Materie.


Grüße,      Stony
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Re: Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #27 am: Oktober 19, 2009, 10:21:39 am »
Also Devisenhandel fällt definitiv unter die Abgeltungssteuer, egal wer was wie wo sagt. Varengold behält die in der Tat gleich ein, wobei es ja etwas mehr als 25% sind, wegen dem Soli. Effektiv so um die 28%. Bei Varengold wird die auf Monatsbasis für die realisierten Gewinne einbehalten.
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Antw:Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #28 am: Juni 30, 2010, 11:50:41 am »
Hier mal wieder was zum Sich-ärgern über unsere Finanzbürokratie:

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Antw:Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #29 am: August 06, 2010, 21:44:35 pm »

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Antw:Forex und Abgeltungssteuer
« Antwort #29 am: August 06, 2010, 21:44:35 pm »



 

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