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Autor Thema: Selbstständigkeit mit Forexhandel ?  (Gelesen 4763 mal)

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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #15 am: Juli 27, 2010, 18:07:55 pm »
TJPLD das ist eine gute Frage.   :)

Damit habe ich mich schon beschäftigt. Da mein Lebensstandart derzeit eher bescheiden ist bis kurz vor Hartz 4 zurückgegangen ( Lohnszahlungsmoral meiner Firma sehr sehr schlecht ) und ich zugegebener Maßen mit nix und nochmal nix meinen Kühlschrank füllen muss, liegt die Rendite bereits da, das ich mehrere Auszahlungen tätigte damit ich Strom, Energie und Lebensmittel sowie einen Teil meiner Unterhosen davon zahlen konnte  >:(

MfG
bretlee
« Letzte Änderung: Juli 27, 2010, 18:10:33 pm von bretlee »
Solange man daran arbeitet, kann es etwas werden.

Wenn man nicht daran arbeitet, wird es mit Sicherheit NICHTS !

Forexfabrik

Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #15 am: Juli 27, 2010, 18:07:55 pm »

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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #16 am: Juli 27, 2010, 18:13:53 pm »
Wäre für uns alle interessant deinen Weg in Form des Journal verfolgen zu dürfen... also nur zu!
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #17 am: Juli 27, 2010, 18:16:59 pm »
Zitat
Warum sollte der Staat dann generell Existenzgründer unterstützen? Das trifft doch auf alle zu. Am Anfang zahlt der Staat nur Geld rein. Ich würde auch nicht Daytrader als Berufsbezeichnung angeben. Man kann ja was von Einzelhändler sagen, die machen auch nix anderes

Und außerdem, wer nicht wagt, der nicht gewinnt und mehr als nein sagen können sie nicht.

Genau das habe ich zur Zeit vor. Habe auch im Grunde alle Auflagen erfüllt. Businessplan & Stellungnahme bereits in der Tasche.

Muss jetzt nur noch das Gewerbe anmelden, damit die Unterstützung fließt. (nur so als edit: Ziel ist es wirklich malvom Trading zu Leben)


Problem ist jetzt: wie nenne ich das ganze, damit mich die Bafin in ruhe lässt?

Frage steht auch in meinem Thread ;-)
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #18 am: Juli 27, 2010, 18:19:44 pm »
Man sollte beachten das mit kleinerem Konto und mit mehr Erfolgsdruck die Risikobereitschaft der meisten steigt.
Dazu sollte man noch beachten das es auch mal schlecht laufen kann von daher ist ein gewisses finanzielles Polster sicherlich von nöten.

Dann lieber arbeiten und nebenher traden das geht nämlich auch wunderbar wenn man nicht meint man müsse unbedingt jeden Tag immer um 9 vor dem Bildschirm kleben wenn London öffnet.

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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #19 am: Juli 27, 2010, 18:22:24 pm »
Hallo nightyhawk, danke für diesen Hinweis nur muss ich dies dankend ablehnen des es mir dies schlichtweg zu persönlich ist. Ich möchte lieber "meins" machen. Hinweise und Ratschläge werde ich aber gerne zu gegeben Zeitpunkten hier reinschreiben .....
Du meinst doch mit Journal das Tradingjournal oder ?

Hallo Movement, wo finde ich Deinen Thread ?

MfG
bretlee
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #20 am: Juli 27, 2010, 18:25:42 pm »
TJPLD da hast du natürlich Recht. Aber mein "persönliches" Trading liegt nunmal von London bis kurz vor Ende NewYork  :) ...  Das ist eben das individuelle bei unserer Frau Forex   :)

MfG
bretlee
« Letzte Änderung: Juli 27, 2010, 18:27:29 pm von bretlee »
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #21 am: Juli 27, 2010, 18:32:31 pm »
@Movement

Zitat
Genau das habe ich zur Zeit vor. Habe auch im Grunde alle Auflagen erfüllt. Businessplan & Stellungnahme bereits in der Tasche.

Muss jetzt nur noch das Gewerbe anmelden, damit die Unterstützung fließt.


könntest du mir das mal etwas genauer erklären,wäre sehr nett!!

wenn du auf eigene rechnung handelst,wirst du meiner meinung nach kein gewerbe anmelden können!!
das geht nur,wenn du für andere handelst.aber ich lasse mich gern belehren.

es sei denn,du gibst was völlig anderes an,ist es so?

gruß andré
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #22 am: Juli 27, 2010, 18:34:04 pm »
grundsätzlich ist der gedanke und die idee sein täglich-brot mit trading zu verdienen -  ich drücke es mal so aus -  sehr interessant.
dabei sind jedoch einige regelungen (wir sind ja in deutschland) zu beachten.
ich möchte kurz auf einige regelungen bzw. einige aspekte und möglichkeiten, welche in betracht kämen eingehen... weise jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier nicht um rechtsberatung oder ähnliches handelt... also für risiken und nebenwirkungen bitte den steuerberater oder rechtsbeistand konsultieren.

bzgl. Existenzgründerunterstützung

vater-staat bietet existenzgründern aus der arbeitslosigkeit (gemeint hier alg I) einen gründungszuschuss für die ersten 9 monate der geschäftsausübung. dieser beträgt 67% des arbeitsentgeltes, welcher vor der arbeitslosigkeit bezogen wurde + 300 eur monatlich für die begleichung der sozialversicherungen.
um diesen zuschuss genemigt zu bekommen ist ein businessplan hinsichtlich des geschäftsvorhabens aufzustellen. eine fachkundige stellungnahme ist einzuholen. diese kann bei unternehmensberatern, steuerberatern oder handelskammern eingeholt werden. ist nichts anderes als eine geeignete "stelle" ihren senft abgibt, inwiefern das vorhaben realistisch durchzuführen ist.
weiterhin ist meiner information nach wichtig, dass man mindestens ein tag arbeitslos gemeldet war.
ob nun das ganze auch für einen TRADER so durchgeführt werden kann (würde eigentlich rein objektiv nichts dagegen sprechen) steht auf einem anderen blatt.
wie es mit der existenzgründung aus harz4 heraus aussieht... kann dazu nichts sagen.

was das traden angeht.
nach mir vorliegenden informationen würde ich fast dazu tendieren einfach als hausmann tätig zu sein... und nebenbei zu traden...
aus folgendem grund:
möchte man in die selbständigkeit als trader... ist man schnell beim eigenhandel, sofern man nur mit dem geld des eigenen "unternehmens" tradet. eigenhandel ist jedoch nach auskunft der bafin vom 17.06.2010 zitat: gem den bestimmung des § 32 I 1 KWG bedarf derjenige, der im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmänischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, vor Aufnahme seiner Tätigkeit einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin - zitat ende
zitat - ... ihrer anfrage ist zu entnehmen, dass unter anderem ein eingenhandel geplant ist. auch in diesem zusammenhang kann eine erlaubnispflicht bestehen. zitat ende
wie schwierig es ist eine bafin-erlaubnis diesbezüglich zu bekommen kann sich jeder selber ausmahlen oder einfach bei der bafin / bundesbank anfragen.

apropos: bzgl. krankenversicherung... möchte man in der gkv bleiben, bleibt man bei der gkv.. man zahlt dann entsprechend nicht ein bestimmten betrag sondern ist freiwillig gesetzlich versicherter und entrichtet beiträge, die sich am einkommen orientieren.

soviel zu manchen administrativen aspekten... wie es dann mit dem traden selber aussieht und ob man das durchziehen kann, wird und möchte... wiederum anderes thema.

fx@watch
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #23 am: Juli 27, 2010, 18:42:00 pm »
Hallo fx@watch,

hm, wenn ich Dich richtig verstanden habe ist es möglich ein Gewerbe zu eröffnen welches NICHTS mit Forex zu tun hat und betreibt Forex nebenbei ...  :-" 
Wäre es schändlich wenn aus dem Gewerbe nix kommt dafür privat der Goldesel  :$$$: druckt ???  o_O

MfG
bretlee
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #24 am: Juli 27, 2010, 18:48:54 pm »
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Hallo fx@watch,

hm, wenn ich Dich richtig verstanden habe ist es möglich ein Gewerbe zu eröffnen welches NICHTS mit Forex zu tun hat und betreibt Forex nebenbei ...  :-" 
Wäre es schändlich wenn aus dem Gewerbe nix kommt dafür privat der Goldesel  :$$$: druckt ???  o_O

MfG
bretlee

das habe ich eigentlich nicht sagen wollen. wäre jedoch interessanter gedanke. dabei wäre folgender sachverhalt soweit ich mich richtig erinnere, zu beachten...
betreibt man geschäfte, welche mit dem eigentlichen geschäftszweck des unternehmen nichts zu tun haben, sollten die daraus resultierenden umsätzte einen bestimmten prozentuallen anteil am gesamt umsatz des unternehmens nicht übersteigen, sonst denke ich, hat man schnell die entsprechenden aufsichtsbehörden am hals.

soltest du jedoch damit gemeint haben, dass du ein gewerbe betreibst welches mit forex / traden oder börse allgemein nichts zu tun hat und das traden privat betreiben... ja... das denke ich würde ebenfalls funktionieren.

wie gesagt keine gewähr. nur persönliche meinung.
fx@watch
« Letzte Änderung: Juli 27, 2010, 18:53:44 pm von fx@watch »
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« Antwort #25 am: Juli 27, 2010, 18:53:40 pm »
hmmmm ..... Der Währungshandel wäre aber privat  :-" .... Oder zählt in diesem Falle die Selbständigkeit als "oberste" Einnahme welche durch private Einnahmen (womit auch immer) nicht zu toppen sind  o_O

MfG
bretlee
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #26 am: Juli 27, 2010, 18:54:54 pm »
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hmmmm ..... Der Währungshandel wäre aber privat  :-" .... Oder zählt in diesem Falle die Selbständigkeit als "oberste" Einnahme welche durch private Einnahmen (womit auch immer) nicht zu toppen sind  o_O

MfG
bretlee

habe meinen vorherigen post schon korrigiert, ware jedoch nicht so schnell wie du mit der antwort....  ;D
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #27 am: Juli 27, 2010, 19:01:32 pm »
Ähm Moment , allgemeine Verwirrung  o_O  ....
Nur kurze Zusammenfassung von eben:

Es wäre also möglich ein artfremdes Gewerbe z.B.: PKW Vermittlung (Betonung liegt auf Vermittlung und nicht Handel !!!) anzumelden und privat Forex zu handeln ???
Der private Ertrag wird natürlich zwangsgläufig über dieser gewerblichen "Vermittlung" kommen. Das wäre aber ok da es sich um Forex handelt was ich privat für mich mache ....  o_O

Ist das so Ok ? ( Ich weis, es brauch niemand eine Kalaschnikov darauf zu verwetten  ;D das das so 100% korrekt ist)

MfG
bretlee
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #28 am: Juli 27, 2010, 19:08:24 pm »
bzgl. Existenzgründerunterstützung

vater-staat bietet existenzgründern aus der arbeitslosigkeit (gemeint hier alg I) einen gründungszuschuss für die ersten 9 monate der geschäftsausübung. dieser beträgt 67% des arbeitsentgeltes, welcher vor der arbeitslosigkeit bezogen wurde + 300 eur monatlich für die begleichung der sozialversicherungen.
um diesen zuschuss genemigt zu bekommen ist ein businessplan hinsichtlich des geschäftsvorhabens aufzustellen. eine fachkundige stellungnahme ist einzuholen. diese kann bei unternehmensberatern, steuerberatern oder handelskammern eingeholt werden. ist nichts anderes als eine geeignete "stelle" ihren senft abgibt, inwiefern das vorhaben realistisch durchzuführen ist.


Genau diese Förderung möchste in in Anspruch nehmen. Businessplan & Stellungnahme ist bereits vorhanden.
Anspruch habe ich, da ich eine Ausbildung gemacht habe und werde ab September studieren. Es sind außerdem 90 Tage Restanspruch notwenidig um die Förderung zu erhalten.
Das Problem ist im Grunde nur noch die Bafin. Sprich wie nenne ich mein Unternehmen. Klar ist, dass ich mit dem EK der Firma am Markt agieren möchte. Das reicht ja aber nicht aus um ein Gewerbe anzumelden.
In etwas fernerer Zukunft wollte ich gerne auch im Kundenauftrag arbeiten. Dies ermöglicht dann ja das G3werbe, bringt aber die Bafin mitins Boot.
Frage ist nun, wie die Bafin "umgangen" werden kann.
Reicht es zu sagen, dass ich im Grunde nur Signale, bzw. Ratsschläge erteile?

Da Buschi hat folgenden Vorschlag: Kunde eröffnet ein Konto & erteilt dann eine Vollmacht.
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Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #29 am: Juli 27, 2010, 19:17:30 pm »
Moin zusammen ...

als Alternative (also als dann offizielle Geschäfts"idee") fällt mir spontan ein, dass eine Tätigkeit als Seminarveranstalter angeführt wird. Man hält halt Tradingseminare ab (ist als Mentor tätig) ... zusätzlich betreibt man noch einen Signal-Dienst ...

so kommen auch (neben dem Trading) noch andere Einkünfte durch die angemeldete Tätigkeit rein ...

vielleicht ist das (was ich hier beschrieben habe) auch der Grund, warum es immer mehr Trader (?) gibt, die einen Signaldienst und/oder Schulungen/Seminare/Mentoring anbieten? ... kann ja sein ...

Euch allen einen schönen Abend,
viele Grüße
Dietmar

Forexfabrik

Antw:Selbstständigkeit mit Forexhandel ?
« Antwort #29 am: Juli 27, 2010, 19:17:30 pm »



 

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