Autor Thema: Versteuerung von Gewinnen  (Gelesen 1649 mal)

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Versteuerung von Gewinnen
« am: September 16, 2010, 14:55:10 pm »
Hallo Forum,

ich habe ja schon länger nichts mehr geschrieben, aber fleißig mitgelesen habe ich immer.  :D
Es mag sein, dass diese Fragen schon x-Mal gestellt wurden, aber leider hat eben jeder seinen individuellen Hintergrund.

Da ich mir demnächst einen größeren Betrag auszahlen lassen will, mache ich mir jetzt schon Gedanken um die Versteuerung.
Ich würde mir bis zum Ende des Jahres 2/3 auszahlen lassen und 1/3 auf meinem Trading-Konto belassen.

Da ich noch Kindergeld bekomme und durch die Einnahmen einer Aushilfsstelle und jetztiger Gewinne über die 8000,- Grenze komme, muss ich dieses wieder zurückzahlen. Soweit so gut.
Das heißt aber auch, dass ich eine Steuererklärung machen muss! Vorher gings ja wegen geringfügiger Beschäftigung noch über den Arbeitgeber.

Ich war auch schon bei einem Steuerberater, aber der meinte zu mir, ich müsste als Devisenhändler ein Gewerbe anmelden!  o_O
Mein Steuersatz würde sich dann ebenfalls wieder individuell berechnen. Einmal durch Lohnsteuer und dann Einkommenssteuer.
Bin dann vor lauter Verwirrtheit rückwärts raus gelaufen.

Also ich meine, dass ich laut Tabelle mein Einkommen (also Forex-Gewinne) wie folgt versteuern muss:

ESt=(912,17*Y + 1.400)*Y wobei            
Y=(zvE - 8.004)/10.000

Mein Gehalt von der Aushilfstätigkeit wird über den Arbeitgeber mit 10% versteuert. Das bleibt und wird nicht weiter angerechnet.

Die in diesem Jahr erzielten Gewinne, die ich auf meinem Tradingkonto belasse, also für das nächste Jahr, werden erst mal nicht versteuert; da ja nicht ausgezahlt und somit keine direkte Einnahme.

Was müsste ich dem Finanzamt den vorlegen? Kontoauszug mit Beleg mit dem vom Broker überwiesenem Betrag?


Wäre schön um eine Stellungnahme undvielen Dank im Vorraus.


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Versteuerung von Gewinnen
« am: September 16, 2010, 14:55:10 pm »

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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #1 am: September 16, 2010, 15:46:34 pm »
Ich bin zwar kein Steuerberater, möchte aber 2 Anmerkungen machen, wie ich die Sache vermute.
Das Thema ob Forex Gewerbe ist taucht immer wieder mal auf und die meisten Steuerberater haben keine Ahnung, weil sie gar nicht wissen was Forex überhaupt ist. Soweit ich das übersehe ist Forex kein Gewerbe, solange du mit eigenem Geld handelst.
Die Fälligkeit der Einkommenssteuer ist nicht abhängig davon wann du das Geld vom Tradingkonto abhebst. Wenn du 10000 Euro im Jahr ertradet hast, dann ist das in diesem Jahr zu versteuern, egal ob es noch auf dem Tradingkonto liegt oder nicht.
Ich hab leider keine aktuellen Quellen parat, aber es gibt hier sicher Leute, die das genauer erklären können als ich.
« Letzte Änderung: September 16, 2010, 15:48:16 pm von luckypip »

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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #2 am: September 16, 2010, 15:54:41 pm »
Das mit dem Gewerbe les ich zum ersten mal - hab ich noch nie gelesen/ gehört das man ein Gewerbe anmelden muss  ;D
Das andere ist, soweit mir bekannt, NUR Abgeltungssteuer in Höhe von 25% + Soli anfällt macht irgendwas um die 26,xx % Prozent aus (wennst net in irgendeiner Kirche noch rumgammelst ansonsten kommt die Kirchensteuer noch dazu).

Aber wie das jetzt mit dem FA gehandhabt wird sorry keine Ahnung bin momentan noch/ nur am Demo rumdoktorn ...
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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #3 am: September 16, 2010, 16:33:13 pm »
Erst mal danke für die Kommentare.

Vielleicht noch weitere Anmerkungen?



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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #4 am: September 16, 2010, 18:09:50 pm »
Die Gewinne werden versteuert sonstige Einkünfte. Da fällt auch der normale Einkommenssteuersatz drauf.
Ich kann dir nur empfehlen such dir einen anderen Steuerberater.

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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #5 am: September 16, 2010, 18:11:31 pm »
na denn:

1. Traden wird NICHT als Gewerbe anerkannt, es sei denn, Du tradest gegen Kohle für Dritte (GENEHMIGUNGSPFLICHTIG - BAFIN)

2. Traden ist steuerpflichtig. Blöde Finazbeamte versuchen sogar regelmässig Umsatzsteuerpflicht zu unterstellen - weil " Sie haben doch eine Mio USD gekauft und später wieder verkauft...." Ist natürlich Quatsch. DIe Steuerpflicht ist von Dir wählbar: Abgeltungssteuer ODER Einkommenssteuer ...zzgl Soli und evtl KiSt. 

3. Wenn Dein Broker im Ausland sitzt oder inl Büro eines Auslandunternehmens ist: Nach Jahresschluss den Gewinn ermitteln (so vorhanden) und dann vergleichen, was günstiger ist: Die pauschale Abgeltungssteuer ODER Dein persönlicher Steuersatz in der Einkommenssteuer. Also addiere Dein normales steuerpflichtiges Einkommen und den Handelsgewinn, auf die Summe dann die Einkommenssteuer per Steuerrechner (googeln) ermitteln. Liegt diese unter 25%, dann natürlich Einkommensversteuerung wählen, liegt sie darüber, dann Abgeltungssteuer.

Wenn Dein Broker ein inländischer ist, zieht er Dir uU bereits die Abgeltungssteuer ab. Wenn Du dann dennoch mit der Einkommenssteuer besser fahren würdest, kannst Du vom Fiskus die Veranlagung verlangen. dann wird die bereits gezahlte Abgeltungssteuer gegen gerechnet.

4. Nachteil der Einkommensversteuerung: Das FA kann Vorauszahlungen für die Folgezeit festsetzen. Dagegen kannst Du Dich aber einfach wehren 


MFG

Forex37
« Letzte Änderung: September 16, 2010, 18:14:49 pm von Forex37 »

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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #6 am: September 16, 2010, 18:48:02 pm »
Super!

ich danke Dir für Deinen ausführlichen Beitrag. Hat mir und sicherlich auch Anderen sehr geholfen!

Danke dafür!

Jetzt noch eine andere Sache:
Ich muss ja nur(?) Gewinne versteuern. Nehmen wir also an, ich hätte zu Ende diesen Jahres 10k auf das Handelskonto überwiesen, aber es auf 2k heruntergetradet.
Nehmen wir weiter an, ich hätte das Konto mit 8k wieder auf 10k aufgestockt.

Das heißt, ich habe in diesem Jahr Verlust gemacht, oder bestenfalls +/-0, wenn ich weitere 8k mit dem neuen Kapital erhandel Werden diese "Gewinne" dann auch versteuert? Im Prinzip habe ich ja keinen Gewinn gemacht, sondern nur das wiedergeholt, was ich verloren habe.



Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus
Rechenwerk
« Letzte Änderung: September 16, 2010, 19:01:45 pm von Rechenwerk »
Liebe Grüße,
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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #7 am: September 16, 2010, 19:56:33 pm »
Die Verluste ziehst Du von den Gewinnen ab, nur wenn dann noch Gewinn übrig bleibt, muß dieser vesteuert werden. Bleibt ein Verlust, so läßt Du diesen vortragen, so dass dieser von möglichen Gewinnen der Folgejahre abgezogen werden kann und dann ebenfalls zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen führt. ;)
« Letzte Änderung: September 16, 2010, 21:01:24 pm von Bob »

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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #8 am: September 16, 2010, 20:13:17 pm »
Vielen Dank  ;)
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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #9 am: September 16, 2010, 23:28:30 pm »
wieviel gewinn machst du denn das du dir darüber gedanken machst
die freigrenze ist ja nicht zu verachten
The biggest drawdown is ahead of you. (from Joel R.)

aktueller Tetris Rekordhalter!!!!!!!!!!!!!!!!

warum ist mein karma positiv??????? bitte immer auf ein minus mehr als plus

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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #10 am: September 17, 2010, 17:46:01 pm »
Hallo,

aktuell bin ich knapp über der Freigrenze. Ich denke bis zum Ende des Jahres könnten es so um die 10k/11k werden. Angefangen habe ich mit 500,-.
Muss aber dazu sagen, dass ich 500,- bei etoro in den Sand gesetzt habe, bis ich einen vernünftigen Broker und Wissen angeeignet habe.

Was mich ein wenig ärgert ist, dass wenn ich etwas vom Gewinn auf dem Tradingkonto lasse, dass ich diesen liegengelassenen Gewinn auch versteuern muss. Das FA "weiß" ja eigentlich nur den Betrag, den ich mir hab auszahlen lassen. (Girokontontobelege)

Könnte ich nicht den liegengelassenden Betrag mit der Auszahlung im nächsten Jahr mitversteuern und nur das versteuern, was ich mir in diesem Jahr auszahlen lasse?

Tut mir leid wenn ich euch nerve, aber ich mach das mit den Steuern zum ersten Mal und ach.... ist das alles schwierig mit dem Verein.....



Liebe Grüße
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Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #11 am: September 17, 2010, 19:25:23 pm »
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Könnte ich nicht den liegengelassenden Betrag mit der Auszahlung im nächsten Jahr mitversteuern und nur das versteuern, was ich mir in diesem Jahr auszahlen lasse?

So schwierig ist es dann auch nicht.

Gewinne müssen (wie alle anderen Einkünfte auch) in dem Jahr versteuert werden, in dem sie anfallen.

Wenn Du was von "wissen" sagst (das FA "weiß"...), dann hinterziehst Du Steuern.
Und das ist in D strafbar.
Ganz einfach.
Lebe nicht um zu arbeiten, sondern arbeite um zu leben.

Forexfabrik

Antw:Versteuerung von Gewinnen
« Antwort #11 am: September 17, 2010, 19:25:23 pm »



 

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