Eine Ad-hoc-Meldung enthält zur sofortigen Veröffentlichung bestimmte Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen (oder der, für die die Zulassung beantragt ist) Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Die Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung ergibt sich aus § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz).
Auch oft als "Börsenmitteilung" oder "Pflichtmitteilung" bezeichnet.
Auch oft als "Börsenmitteilung" oder "Pflichtmitteilung" bezeichnet.
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